Die Fischerprüfung im Bundesland
Niedersachsen ist die notwendige Voraussetzung für die Ausübung des
Fischfangs mit der Handangel und zum Erlangen des behördlichen
Fischereischeins. Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der
Gesetzgeber zur Erfüllung dieser Forderung die anerkannten
Landesfischereiverbände verpflichtet. Die Gesamtverantwortung für die
Fischerprüfung liegt bei den zuständigen Landesverband hier dem
Landessportfischerverband Niedersachsen. Darum ist die vorliegende
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für alle Bezirke und Vereine im
Landessportfischerverband (LSFV) Niedersachsen verbindlich.
Abweichungen und Änderungen zur vorliegenden Ordnung bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Verbandes.
Der LSFV Niedersachsen bietet in seinem Wirkungsbereich allen
Mitgliedern und Nichtmitgliedern die Möglichkeit an, im Rahmen von
Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung die notwendigen Kenntnisse
zum Erlangen der Fischerprüfung zu erwerben.
Sachgebiete der Fischerprüfung
Theoretischer Teil
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde mit einheimischen Süßwasserfischen und
Meeresfischen
- Gewässerkunde
- Gerätekunde ( Theorie )
- Natur- Tier- und Umweltschutz - Gesetzeskunde
Praktischer Teil
- Gerätekunde ( Praxis )
- Praktische Handhabung ( Werfen)
Vorbereitungslehrgang
In den
Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung
unterrichtet. Die Vorbereitungslehrgänge werden in deutscher Sprache
abgehalten.
In der Regel ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der
Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des
Landesverbandes ( Ausrichter Bezirke oder LV-Vereine ), der mindestens
30 Unterrichtsstunden Theorie und eine hinreichende Anzahl von
Ausbildungsstunden Praxis umfasst.
Prüfung
Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer im theoretischen Teil im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein; der Prüfungsteilnehmer im praktischen Teil der Prüfung die Bedingungen für die Gerätekunde (Praxis), das Werfen auf die Ahrenbergscheibe - mindestens 30 von 100 möglichen Punkten - und die Weitwurfbedingungen - mindestens 25 m - erfüllt.
Inhalte theoretischer Teil
Allgemeine Fischkunde
Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.
Spezielle Fischkunde
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.
Gewässerkunde
Das Wasser als
Lebenselement der Fische:
Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse
der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am
Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die
Fischbestände.
Fischhege und Gewässerpflege:
Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten,
Fischsterben und Gewässerverunreinigungen. Behandlung der Fische nach
dem Fang. Laich- und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen,
Fangstatistik und ihre Bedeutung.
Gerätekunde (Theorie)
Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern. Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte.
Natur- Tier- und Umweltschutz
Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der "Kreatur Fisch", d. h.
schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden.
Das Töten von Fischen.
Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und
anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche
Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des
waidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung
eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der
im und am Gewässer lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des
Ãœberlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und
Wiederherstellung von Gewässer-Biotopen.
Gesetzeskunde
Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht, Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes
Texte wurden aus dem Merkblatt "Der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. informiert: Die Fischerprüfung übernommen