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Bestimmungen

Aktuelles

 

Allgemeine Hinweise:

Nach den angesetzten Veranstaltungen ist unser Vereinsteich, Sonntags von 6:00 bis 21:00 Uhr nur für Helfer des vorigen Arbeitseinsatzes und die darauf folgende Woche (Mo bis Fr) von 14:00 bis 21:00 Uhr für jedes Mitglied geöffnet. Zudem ist der Vereinsteich nach dem Anangeln bis zum Abangeln an jedem Wochenende (Fr – So) von 14:00 bis 21:00 Uhr geöffnet. Ausnahmen sind die angesetzten Veranstaltungen, dann ist der Teich für den Besatz gesperrt. Anfüttern am Teich ist nicht erlaubt, Karpfen über 40 cm dürfen gefangen und verwertet werden, dabei max. 4 Fische pro Tag.

 

Am Teich dürfen Anglerschirme als Wetterschutz verwendet werden, das Aufstellen und Benutzen von Zelten ist nicht gestattet.

 

Jugendliche bis 14 Jahre dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Volljährigen Vereinsmitgliedes fischen.

 

Fangkarten sind bis zur Jahreshauptversammlung abzugeben, wichtig für den Besatz.

 

Gefangene Fische dürfen nicht lebendig mitgenommen werden, sondern sind ordnungsgemäß zu töten. Untermaßige Fische sind vorsichtig vom Haken zu lösen und wieder ins Gewässer zurückzusetzen.

 

Das Stellen von Setzangeln bzw. Setzleinen, Aalreusen bzw. Aalrohren ist grundsätzlich an allen Vereinsgewässern verboten.

 

Das Grillen und Zelten an der Ohe ist nur mit Genehmigung vom Vorstand an angewiesenen Plätzen gestattet.

 

Angelplätze sind sauber zu halten. Vorhandener Abfall ist sofort, d.h. vor Beginn des Angelns, einzusammeln und nach dem Angeln einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

 

 

Zugelassene Fanggeräte an der Ohe:

3 Handangeln oder Spinner oder Piere, 1 Köderfischsenke ( max. 1qm )

 

Zugelassene Fanggeräte am Vereinsteich:

1 Handangel

 

 

Fangverbot:

Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flußneunauge, Groppe, Meerforelle, Nase, Meerneunauge, Rapfen, Schlammpeitzger, Stör.

 

 

Fangbeschränkung:

Vier Fische der Arten, für die ein Mindesmaß gilt, ausgenommen Aal und Weißfisch.

 

 

Schonzeiten:

Hecht und Zander: 1. Februar bis 30. April, in dieser Zeit ist das Fischen mit Kunstködern oder Köderfischen verboten.

Forelle: 15.10. bis 30. April

 

 

Mindestmaße:

Weißfische = 15 cm, Forelle, Barsch, Döbel = 25 cm, Schleie = 30 cm, Karpfen, Zander, Quappe = 40 cm, Aal = 45 cm, Hecht, Wels = 50 cm, Graskarpfen = 60 cm

Brassen dürfen nicht zurückgesetzt werden

 

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